{"id":10,"date":"2011-09-12T11:59:06","date_gmt":"2011-09-12T11:59:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/?page_id=10"},"modified":"2011-09-12T18:05:50","modified_gmt":"2011-09-12T18:05:50","slug":"hauptsatzung-der-gemeinde-gros-buchwald","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/index.php\/gemeindevertretung\/hauptsatzung-der-gemeinde-gros-buchwald\/","title":{"rendered":"Hauptsatzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\"><strong>Hauptsatzung der Gemeinde Gro\u00df Buchwald (Kreis Rendsburg-Eckernf\u00f6rde)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Inhalt:<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Wappen, Siegel<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 2 Einberufung der Gemeindevertretung<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 3 B\u00fcrgermeisterin oder B\u00fcrgermeister<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 4 St\u00e4ndige Aussch\u00fcsse<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 5 Aufgaben der Gemeindevertretung<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 6 Einwohnerversammlung<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 7 Vertr\u00e4ge mit Gemeindevertreterinnen und -Vertretern<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 8 Verpflichtungserkl\u00e4rungen<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 9 Ver\u00f6ffentlichungen<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a710 Gleichstellungsbeauftragte<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a711 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund des \u00a7 4 der Gemeindeordnung f\u00fcr Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) wird nach Beschlu\u00df der Gemeindevertretung vom 16.04.2003 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernf\u00f6rde folgende Hauptsatzung f\u00fcr die Gemeinde Gro\u00df-Buchwald erlassen:<\/p>\n<p><strong>\u00a71<\/strong> <strong>Wappen, Siegel<\/strong><br \/>\n(1)\u00a0\u00a0 Die Gemeinde Gro\u00df-Buchwald f\u00fchrt ein Wappen mit folgender Wappenbeschreibung: \u201eDurch einen silbernen Wellenbalken von Gr\u00fcn und Rot geteilt. Oben drei silberne Laubb\u00e4ume nebeneinander, unten ein unterhalbes silbernes Wagenrad.&#8220;<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Das Dienstsiegel der Gemeinde zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift: \u201eGemeinde Gro\u00df Buchwald, Kreis Rendsburg-Eckernf\u00f6rde&#8220;.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Die Abbildung oder die Verwendung des Gemeindewappens durch Dritte bedarf der Genehmigung der Gemeindevertretung. Diese kann die Verwendung f\u00fcr bestimmte Zwecke auch allgemein genehmigen.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Einberufung der Gemeindevertretung<\/strong><\/p>\n<p>Die Gemeindevertretung soll mindestens alle 13 Wochen einberufen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 B\u00fcrgermeisterin oder B\u00fcrgermeister<\/strong><\/p>\n<p>Der B\u00fcrgermeisterin oder dem B\u00fcrgermeister obliegen die ihr oder ihm gesetzlich \u00fcbertragenen Aufgaben.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 St\u00e4ndige Aussch\u00fcsse<\/strong><br \/>\n(1)\u00a0\u00a0 Die folgenden st\u00e4ndigen Aussch\u00fcsse nach \u00a7 45 Abs. 1 GO werden gebildet:<br \/>\na)\u00a0 Finanzausschuss<br \/>\nZusammensetzung:\u00a0\u00a0 3 Mitglieder<br \/>\nAufgabengebiet:\u00a0 Finanzwesen, Grundst\u00fccksangelegenheiten, Steuern<\/p>\n<p>b)\u00a0 Bau- und Wegeausschuss<br \/>\nZusammensetzung:\u00a0\u00a0 3 Mitglieder<br \/>\nAufgabengebiet: Bau-, Wege-, Wasser- und Verkehrsangelegenheiten<\/p>\n<p>c)\u00a0 Ausschuss f\u00fcr Gemeinschaftsaufgaben<br \/>\nZusammensetzung:\u00a0\u00a0 5 Mitglieder<br \/>\nAufgabengebiet:\u00a0 Jugend- und Seniorenarbeit, Kinderarten, Schule und Kultur, sportliche und soziale Angelegenheiten<\/p>\n<p>d)\u00a0 Ausschuss zur Pr\u00fcfung der Jahresrechnung<br \/>\nZusammensetzung:\u00a0\u00a0 3 Mitglieder<br \/>\nAufgabengebiet:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pr\u00fcfung der Jahresrechnung<\/p>\n<p>In den Aussch\u00fcssen zu b) und c) k\u00f6nnen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger gew\u00e4hlt werden, die der Gemeindevertretung angeh\u00f6ren k\u00f6nnen; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und -Vertreter im Ausschuss nicht erreichen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Neben den in Abs. 1 genannten st\u00e4ndigen Aussch\u00fcssen der Gemeindevertretung werden die .nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zu bildenden Aussch\u00fcsse bestellt.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Die Aussch\u00fcsse zu b) und d) tagen nicht\u00f6ffentlich.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0 Den Aussch\u00fcssen wird die Entscheidung \u00fcber die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach \u00a7 46 Abs. 8 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen \u00fcbertragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Aufgaben der Gemeindevertretung<\/strong><br \/>\nDie Gemeindevertretung trifft die ihr nach \u00a7\u00a7 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die B\u00fcrgermeisterin\/den B\u00fcrgermeister oder auf st\u00e4ndige Aussch\u00fcsse \u00fcbertragen hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Einwohnerversammlung<\/strong><br \/>\n(1)\u00a0\u00a0 Die B\u00fcrgermeisterin oder der B\u00fcrgermeister beruft 1 mal im Jahr eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein. Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unber\u00fchrt. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Teile des Gemeindegebiets durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 F\u00fcr die Einwohnerversammlung ist von der B\u00fcrgermeisterin oder dem B\u00fcrgermeister eine Tagesordnung aufzustellen. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung erg\u00e4nzt werden, wenn mindestens 1\/3 der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind \u00f6ffentlich bekannt zu geben.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Die B\u00fcrgermeisterin oder der B\u00fcrgermeister leitet die Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschr\u00e4nken, falls dies zur ordnungsm\u00e4\u00dfigen Durchf\u00fchrung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Sie oder er \u00fcbt das Hausrecht aus.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0 Die B\u00fcrgermeisterin oder der B\u00fcrgermeister berichtet der Einwohnerversammlung \u00fcber wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und stellt diese zur Er\u00f6rterung. Einwohnerinnen und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. \u00dcber Anregungen und Vorschl\u00e4ge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschl\u00e4ge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn f\u00fcr sie die Stimmen von mindestens 1\/3 der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung \u00fcber Anregungen und Vorschl\u00e4ge, die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0 \u00dcber jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift soll mindestens enthalten:<br \/>\n1.\u00a0 die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung.<br \/>\n2.\u00a0 die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner,<br \/>\n3.\u00a0 die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,<br \/>\n4.\u00a0 den Inhalt der Anregungen und Vorschl\u00e4ge, \u00fcber die abgestimmt wurde, und das Ergebnis der Abstimmung.<br \/>\nDie Niederschrift wird von der B\u00fcrgermeisterin oder dem B\u00fcrgermeister und der Protokollf\u00fchrerin oder dem Protokollf\u00fchrer unterzeichnet.<br \/>\n(6)\u00a0\u00a0 Anregungen und Vorschl\u00e4ge der Einwohnerversammlung, die in der Gemeindevertretung behandelt werden m\u00fcssen, sollen dieser zur n\u00e4chsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Vertr\u00e4ge mit Gemeindevertreterinnen und -Vertretern<\/strong><br \/>\nVertr\u00e4ge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen und -Vertretern, der B\u00fcrgermeisterin oder dem B\u00fcrgermeister und juristische Personen, an denen Gemeindevertreterinnen oder -Vertreter oder die B\u00fcrgermeisterin oder der B\u00fcrgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 500,- \u20ac bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 50,&#8211; \u20ac, halten. Ist dem Abschluss eines Vertrages eine Ausschreibung vorangegangen und der Zuschlag nach Ma\u00dfgabe der Verdingungsordnung f\u00fcr Leistungen oder der Verdingungsordnung f\u00fcr freiberufliche Leistungen erteilt worden, so ist der Vertrag ohne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn er sich innerhalb eines Wertgrenze von 2.000, \u20ac, bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 200,&#8211; \u20ac, h\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Verpflichtungserkl\u00e4rung<\/strong><br \/>\nVerpflichtungserkl\u00e4rungen zu Gesch\u00e4ften, deren Wert 5.000,00 \u20ac, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 500,00 \u20ac. nicht \u00fcbersteigt, sind rechtsverbindlich auch wenn sie nicht den Formvorschriften des \u00a751 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend f\u00fcr Arbeitsvertr\u00e4ge mit Arbeiterinnen und Arbeiter.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Ver\u00f6ffentlichungen<\/strong><br \/>\n(1)\u00a0\u00a0 Satzungen der Gemeinde werden durch Ver\u00f6ffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Bordesholm-Land bekannt gemacht. Es f\u00fchrt die Bezeichnung \u201eBordesholmer Nachrichten&#8220;, erscheint w\u00f6chentlich einmal und wird alle Haushaltungen kostenlos zugestellt. Die Bekanntmachung gilt mit Ablauf des Erscheinungstages als bewirkt.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Pl\u00e4nen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist betr\u00e4gt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar und Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Andere gesetzlich vorgeschriebene \u00f6ffentlich Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas andere bestimmt ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Gleichstellungsbeauftragte<\/strong><br \/>\nDie Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Bordesholm-Land kann an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Aussch\u00fcsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches auf Wunsch das Wort zu erteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Inkrafttreten<\/strong><br \/>\nDie Hauptsatzung tritt r\u00fcckwirkend zum 01.04.2003 Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 20.08.1997. zuletzt ge\u00e4ndert durch Satzung vom 18.08.1999, au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>Die Genehmigung nach \u00a7 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verf\u00fcgung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernf\u00f6rde vom 08.05.2003 erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.<\/p>\n<p>Gro\u00df Buchwald, den 16.05.2003<\/p>\n<p>Der B\u00fcrgermeister, gez. G\u00f6ttsche-G\u00f6tze<br \/>\nF\u00fcr die Gemeinde Gro\u00df Buchwald bekannt gemacht Bordesholm. 19.05.2003<br \/>\nAmt Bordesholm-Land, Der Amtsvorsteher<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hauptsatzung der Gemeinde Gro\u00df Buchwald (Kreis Rendsburg-Eckernf\u00f6rde) Inhalt: \u00a7 1 Wappen, Siegel \u00a7 2 Einberufung der Gemeindevertretung \u00a7 3 B\u00fcrgermeisterin oder B\u00fcrgermeister \u00a7 4 St\u00e4ndige Aussch\u00fcsse \u00a7 5 Aufgaben der Gemeindevertretung \u00a7 6 Einwohnerversammlung \u00a7 7 Vertr\u00e4ge mit Gemeindevertreterinnen und &hellip; <a href=\"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/index.php\/gemeindevertretung\/hauptsatzung-der-gemeinde-gros-buchwald\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":8,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-10","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/10","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10"}],"version-history":[{"count":3,"href":"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/10\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":47,"href":"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/10\/revisions\/47"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.gross-buchwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}